Preise für die allgemeinen Tarife sowie für die Grund- und Ersatzversorgung
mit elektrischer Energie
Das E-Werk Satrup, Heinrich N. Clausen GmbH & Co. KG, stellt elektrische Energie gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungs-verordnung-StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006 – BGBl.2006A, Teil I Nr. 50, S. 2391ff. sowie den Ergänzenden Bedingungen des E-Werkes Satrup, Heinrich N. Clausen GmbH & Co.KG zur StromGVV ab dem01.02.2011zu folgenden Preisen zur Verfügung:
| netto | brutto | |||
|---|---|---|---|---|
| *) brutto = inklusive 19 % Umsatzsteuer (Angaben gerundet) | ||||
| 1.1 Tarif E (Einfachtarif) |
Grundpreis Arbeitspreis Verrechnungspreis |
EUR/Jahr Ct/kWh EUR/Jahr |
53,61 20,40 20,00 |
63,80 24,28 23,80 |
| 1.2 Tarif Z (Zweizeitentarif) |
Grundpreis Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Verrechnungspreis |
EUR/Jahr Ct/kWh Ct/kWh EUR/Jahr |
59,66 20,61 15,07 23,00 |
71,00 24,53 17,93 27,37 |
| 1.3 Tarif W (Wärmepumpe, Zweizeitentarif) |
Verrechnungspreis Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT |
EUR/Jahr ct/kWh ct/kWh |
55,00 17,61 |
65,45 20,96 17,07 |
Für die Anwendung des Zwei-Zeiten-Preises sind ein Zweitarif-Zähler und ein Schaltgerät erforderlich.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. NT-Verbrauch („NT“ = Niedertarif) ist die vom Kunden in einer Ableseperiode während der Schwachlastzeit bezogene elektrische Arbeit in kWh. Die Schwachlastzeit dauert zusammenhängend 10 Stunden, innerhalb der Zeit von 21.00 h bis 7.00 h, in den Kalendermonaten Januar, Februar, März, Oktober, November, Dezember. In den Kalendermonaten April, Mai, Juni, Juli, August, September dauert die Schwachlastzeit zusammenhängend 11 Stunden, innerhalb der Zeit von 20.00 h bis 7.00 h.
2.2. HT- Verbrauch („HT“= Hochtarif) ist die vom Kunden in einer Ableseperiode außerhalb der NT-Zeit bezogene elektrische Arbeit in kWh. Im Tarif W wird dieser für dreimal zwei Stunden ausgesteuert.
3. Wahl der Tarife
3.1. Der Kunde hat die Möglichkeit bei der Belieferung mit elektrischer Energie zwischen dem Tarif E, dem Tarif Z und dem Tarif W zu wählen. Dabei sind die Beschaffung der erforderlichen Messeinrichtungen und die Einrichtung des entsprechenden Zählerplatzes beim Kunden zeitlich zu berücksichtigen.
3.2. Die bei einem Tarifwechsel anfallenden Aufwendungen, z.B. durch Zählerwechsel, sind vom Kunden gemäß der Ergänzenden Bedingungen zur NAV zu tragen.
3.3. Das E-Werk Satrup, Heinrich N. Clausen GmbH & Co. KG, berät auf Wunsch des Kunden über die wirtschaftlich vorteilhafte Auswahl der Tarife.
4. Stromsteuer und Konzessionsabgabe
4.1. Die in Ziffer 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Arbeitspreise enthalten die gesetzlich festgelegte Stromsteuer (Regelsteuersatz gem. § § StromStG), die vom E-Werk an das Hauptzollamt abgeführt wird. Bei Vorlage eines Erlaubnisscheines sinken diese Preise um die Steuerermäßigung.
4.2. Die in Ziffer 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Arbeitspreise enthalten darüber hinaus die Konzessionsabgabe. Sie beträgt für den HT-Verbrauch 1,32 ct/kWh und für den NT-Verbrauch 0,61 ct/kWh.
5. Preisstand
Diese Allgemeinen Preise werden für den Stromverbrauch des Kunden ab 01.02.2011 wirksam und ersetzen die Allgemeinen Preise vom 01.05.2010.